2012/2013 Anne-Frank-Gymnasium Rheinau
2012/13
Deniz Ucarer Klasse 12.1
Soziale Marktwirtschaft – Ein Wirtschaftswunder?
Fach: Gemeinschaftskunde Lehrer: Herr Walter Abgabe: 28.01.2013 Präsentation: 28.01.2013
Inhaltsverzeichnis 1
Was ist soziale Marktwirtschaft ...................................................................................................... 3
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Grundprinzipien ............................................................................................................................... 3 2.1
Merkmale ................................................................................................................................ 5
2.2
Ziele ......................................................................................................................................... 7
2.3
Magisches Viereck ................................................................................................................... 7
2.4
Magisches Sechseck ................................................................................................................ 8
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Gesetzliche Verankerung................................................................................................................. 9
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Weitere Wirtschaftsordnungen..................................................................................................... 13
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Geschichtlicher Hintergrund ......................................................................................................... 14
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Pro und Contra Argumente ........................................................................................................... 14 6.1
Probleme ............................................................................................................................... 14
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Quellen .......................................................................................................................................... 15
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Glossar ........................................................................................................................................... 16
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Anhang – Handout......................................................................................................................... 18
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Was ist soziale Marktwirtschaft
Die soziale Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung (siehe Glossar). Sie besteht aus den zwei Wörtern ‚sozial‘ und ‚Marktwirtschaft‘. ‚Sozial‘ steht für die soziale Gerechtigkeit, als auch für die Sicherheit. Die ‚Marktwirtschaft‘ hingegen steht für die wirtschaftliche Freiheit. Unter einem Markt versteht man das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach einem Gut (z.B. einer Ware - Computer). Die Wirtschaft, die auf diesen Märkten beruht, wird Marktwirtschaft genannt. Die soziale Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Basis sind marktwirtschaftlich organisierte Wirtschaftsprozesse, die durch eine vom Staat eingesetzte und kontrollierte Wettbewerbsordnung und eine staatliche Sozialordnung ergänzt werden, um die nicht erwünschten negativen Ergebnisse eines rein marktwirtschaftlichen Systems wie z.B. Konzentration wirtschaftlicher Macht) zu korrigieren. Sie wurde konzipiert von Wissenschaftlern der ‚Freiburger Schule‘ (siehe Glossar) (z.B. Walter Eucken, Alfred Müller-Armack, Wilhelm Röpcke) und politisch umgesetzt vom ersten Wirtschaftsminister der Bundesrepublik: Ludwig Erhard.
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Grundprinzipien
Die soziale Marktwirtschaft hat vier Grundprinzipien. Diese sind: -Wettbewerbsfreiheit -Sozialprinzip -konjunkturpolitisches Prinzip -Marktkonformitätsprinzip Wettbewerbsfreiheit Die Wettbewerbsfreiheit sagt aus, dass jedes Individuum ‚das Recht hat etwas zu vermarkten, andere Konkurrenz zu machen und auf die Nachfrage der Verbraucher zu reagieren. ‘1 Das Wichtige an der Wettbewerbsfreiheit ist, dass jeder, dass was er anbieten will, jederzeit anbieten darf und auch soviel wie er möchte und somit selbst entscheiden kann, was produziert werden soll. Dieses Grundprinzip sorgt dafür, dass der Preis auf dem Markt durch das Angebot- und Nachfrageprinzip gebildet wird. Das hat den Vorteil, dass kein Anbieter, einen Preis selber festlegen kann. Er kann zum Beispiel nicht ein Auto billiger verkaufen als seine Konkurrenz, da er sich seiner Konkurrenz anpassen muss. Dadurch wird der Polypolmarkt erlangt. ‚Poly‘ kommt aus dem griechischen und bedeutet ‚viele‘. Stehen auf dem Markt sehr viele Anbieter und sehr viele Nachfrager einander gegenüber, so spricht man von einem Polypol. Auf diesem Markt muss sich jeder der allgemeinen Marktsituation anpassen, da keiner eine so große Marktmacht besitzt, dass er allein den Preis diktieren könnte, somit herrscht ‚vollständige Konkurrenz. ‘ Ein sehr gutes Beispiel für diese Marktform ist der Wochenmarkt, auf dem viele Obstbauern ihre Äpfelanbieten und viele Familien Äpfeln kaufen wollen.
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http://geschichte-wissen.de/zeitgeschichte/60-die-brd/122-die-soziale-marktwirtschaft.html
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Sozialprinzip Das Sozialprinzip besagt, dass der Staat dafür sorgt, dass die Bürger eine soziale Sicherung haben. Unter einer sozialen Sicherung versteht man z.B. die Krankenversicherung. Jedoch wird nur an die Bürger Hilfe geleistet, die sie auch wirklich brauchen, wie z.B. Hart4 Empfänger. Das Ziel von Ludwig Erhard war es ‚Wohlstand für alle‘ zu erreichen. Das bedeutet, dass sich die Bürger in der Wirtschaft nützlich machen sollten und dass der Staat ihnen kein Geld gibt. Da er nur denen hilft, die auch wirklich diese Hilfe benötigen. ‚Soziale Marktwirtschaft bietet dir die Bildungsfreiheit, Berufsfreiheit, … und die Wettbewerbsfreiheit, in der du auch selbst entscheiden darfst, welchen Beruf du ausüben willst und in welcher Menge du arbeiten willst und dementsprechend erhältst du auch deinen verdienten bzw. erarbeiteten Lohn.‘3 Bei dem Sozialprinzip wird der Preis durch den Markt geregelt. D.h. Je höher das Angebot ist, desto niedriger ist der Preis und je höher die Nachfrage ist, desto höher ist der Preis. Konjunkturpolitisches Prinzip In diesem Grundprinzip geht es um die Vermeidung von Schwankungen in der Entwicklung der Wirtschaft durch den Staat, sowie um die Erhaltung des Wohlstandes. Damit der Staat das alles schafft, muss er mit anderen Ländern Verträge schließen, bei denen es um Export oder Import geht. Durch den Export der Güter die in Deutschland produziert werden, machen die Unternehmen einen Gewinn und so können sie das Geld weiter investieren. Der Vorteil für den Staat ist, dass sich dadurch die Arbeitslosenquote verkleinert und mehr Steuern eingenommen werden können. Marktkonformitätsprinzip Bei diesem Prinzip darf der Staat sowie bei dem vorherigen Prinzip nicht in die Wirtschaft unnötig eingreifen. Er soll nur die Wirtschaftsregeln aufstellen und deren Einhaltung kontrollieren, soll sich aber nicht in das Marktgeschehen einmischen. ‘4 Der Staat darf eingreifen um die Wirtschaftsregeln zu ändern, wenn diese nicht mehr erfolgreich sind. Der Markt ist auf sich alleine gestellt, sodass durch die Konkurrenz auf dem Mark das Recht dazu hat, zu entscheiden welche Anbieter bleiben dürfen und welche nicht. Die, die eine kleinere Nachfrage auf ihr Angebot haben, werden ausgeschlossen.
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Abb. http://www.it-vampir.de/wp-content/uploads/2011/03/polypol.jpg http://geschichte-wissen.de/zeitgeschichte/60-die-brd/122-die-soziale-marktwirtschaft.html 4 http://geschichte-wissen.de/zeitgeschichte/60-die-brd/122-die-soziale-marktwirtschaft.html 3
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2.1 Merkmale Die soziale Marktwirtschaft ist eine nach sozialen Gesichtspunkten gesteuerte Marktwirtschaft, in der der Staat durch gezielte Maßnahmen eingreift, um Unzulänglichkeiten der Selbststeuerung des Marktes auszugleichen. Setzen diese Eingriffe den Marktmechanismus nicht außer Kraft, spricht man von marktkonformen (z.B. Subventionen für die Modernisierung einer Heizanlage), andernfalls von marktkonträren Maßnahmen (z.B. Festlegung von Mindestpreisen für landwirtschaftliche Produkte). Die wesentlichen Merkmale der sozialen Marktwirtschaft sind: Privateigentum Dieses umfassendste Recht, über eine Sache verfügen zu können, garantiert dem Einzelnen weitgehende wirtschaftliche Freiheit. Insbesondere das Eigentumsrecht über Produktionsmittel sorgt dafür, dass das Kapital so eingesetzt wird, dass es den größtmöglichen Ertrag erbringt. Nur wer Gefahr läuft, durch Verluste sein eingesetztes Kapital zu verlieren, wird risikobewusst handeln und Verschwendung vermeiden. Da der Gebraucht des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll (vgl. GG Art.14), sind Einschränkungen durch Gesetze notwendig. Preisbildung auf dem Markt Die Preise für Güter und Dienstleistungen bilden sich durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt. In diesen Preisbildungsprozess greift der Staat insbesondere mithilfe der Fiskalpolitik (Steuerpolitik) ein. So unterstützt der Staat bestimmte Branchen oder Firmen (Angebotsseite) mit Subventionen (Finanzhilfen) oder ermöglicht erhöhte Abschreibungen. Die Nachfrage der privaten Haushalte kann durch Erhöhung oder Senkung von Steuern beeinflusst werden. Die Preise auf dem Arbeitsmarkt (Löhne Gehälter) sind letztlich da Ergebnis von Macht und Gegenmacht der Gewerkschaften und der Unternehmensverbände. Hierzu hat der Staat im Tarifvertragsgesetz im Rahmen der Ordnungspolitik die Leitlinien vorgegeben, mischt sich aber selbst nicht in die Verhandlungen ein.
beeinflusst Angebot & Nachfrage
beeinflussen den Preis
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Freier Wettbewerb Der Wettbewerb ist der Motor der Wirtschaft. Durch den Wettbewerb wird sichergestellt, dass der Verbraucher die beste Qualität zum günstigsten Preis kaufen kann. Um ihn funktionstüchtig zu erhalten, hat der Staat im Rahmen der Ordnungspolitik eine Vielzahl von Gesetzen erlassen und kontrolliert deren Einhaltung: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Einschränkungen bzw. Verhinderung von Kartellen und Unternehmenszusammenschlüssen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), um beispielsweise unfaire Werbemethoden zu verhindern Gewerbeordnung (GO), damit u.a. bestimmte Erwerbstätigkeiten nur ausgeführt, wenn ein Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse vorliegt Verbraucherschutzregelungen im BGB, um Verbraucher vor allzu starker Benachteiligung zu schützen Sozialstaatlichkeit Die eigenverantwortliche Daseinsvorsorge (Sparen, private Versicherung) wird ergänzt durch ein breit gefächertes System der sozialen Sicherung. Dazu gehört in erster Linie: Sozialversicherung als Pflichtversicherung mit ihren fünf Säulen: der Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und der Unfallversicherung Ergänzend werden unter bestimmten Voraussetzungen z.B. Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungshilfe oder Sozialhilfe gewährt Bestimmten Bevölkerungsgruppen gewährt der Staat Hilfen bei der privaten Vermögensbildung (Hilfe zur Sterbehilfe), indem er z.B. das Sparen durch Prämien belohnt oder Steuerbegünstigungen für den Hausbau gewährt Durch die Gestaltung des Einkommenssteuertarifs (höhere Einkommen werden prozentual höher besteuert als niedrige Einkommen) soll eine ‚gerechte‘ Einkommensverteilung erreicht werden Zur Sozialstaatlichkeit gehören auch die Humanisierung der Arbeitswelt, die betriebliche Mitbestimmung, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die verschiedenen Schutzgesetze Rolle des Staates Der Staat sorgt für den gesetzlichen Ordnungsrahmen, indem er Gesetze erlässt und für ihre Einhaltung sorgt. Er tritt aber auch selbst als Unternehmer auf (Bahn, Post, Elektrizitätswerke) oder sichert sich beispielsweise seinen Einfluss dadurch, dass er große Aktienanteile in Händen hält. Der Staat stellt öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, Schwimmbäder, Schule und Universitäten, zur Verfügung. Außerdem versucht er die Wirtschaftsentwicklung bei Unzulänglichkeiten durch konjunkturelle Maßnahmen (Konjunkturpolitik) oder strukturelle Maßnahmen (Strukturpolitik) zu stabilisieren. Die großen Umweltprobleme, die insbesondere von den Industrienationen verursacht werden, sollen durch eine entsprechende Umweltpolitik entschärft werden. Dazu gehören z.B. die staatliche Förderung der Solartechnik, die Begrenzung von schädlichen Emissionen, steuerliche Begünstigung von schadstoffarmen Autos und Kraftstoffen. Insgesamt umfasst die Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft damit eine Vielzahl von Grundsätzen und Maßnahmen, die den Bürgern eine Lebensgestaltung nach eigenen Vorstellungen mit ausreichender Wirtschaftsgrundlage ermöglichen.
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2.2 Ziele Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland sind Stabilisierung des Wirtschaftsprozesses, soziale Absicherung der Bürger und Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs. Hauptziele Stabilisierung des Wirtschaftsprozesses
Unterziele Stabilität des Preisniveaus Hoher Beschäftigungsgrad Außenwirtschaftlliches Gleichgewicht Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum Umweltverträglichkeit soziale Sicherung Sozial angemessene Einkommens-, Vermögens- und Lastenverteilung Schutz der Arbeitnehmer vor wirtschaftlicher Willkür durch die Arbeitgeber Wettbewerbssicherung Verhinderung von Kartellen Verhinderung von Marktbeherrschung Verhinderung von Marktmachtmissbrauch
2.3 Magisches Viereck
Das Stabilitätsgesetz Im Jahr 1967 – es regierte die erste Große Koalition der Bundesrepublik Deutschland unter Bundeskanzler Kurz Georg Kiesinger (CDU) und Vizekanzler Willy Brandt (SPD) – kam es zum ersten Mal nach Gründung der Bundesrepublik zu einem damals bedrohlich erscheinenden Konjunkturabschwung. Die Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts betrug nach Jahren -0,1%.
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Die Bundesregierung reagierte darauf mit dem ‚Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft‘ vom 8. Juni 1967 (Stabilitätsgesetzt, StWG). StWG §1 ‚*Erfordernisse der Wirtschaftspolitik+ Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. ‘ Die im Stabilitätsgesetz formulierten Ziele werden auch als ‚magisches Viereck‘ bezeichnet. Zwischen den einzelnen Zielen bestehen wechselseitige Abhängigkeiten und Zielkonflikte, die eine gleichzeitige und vollständige Erfüllung aller Ziele in der Regel verhindern. Hoher Beschäftigungsgrad
Preisniveaustabilität
Ausschöpfung des
Erleichterung der Erwartungsbildung
gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials zum Zwecke der allgemeinen Güterversorgung Vermeidung sozialer Härten infolge unfreiwilliger Arbeits- und Erwerbslosigkeit Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Erreichung einer langfristig
Der Stetigkeit: Vermeidung oder
der Wirtschaftssubjekte bezüglich der allgemeinen Preisentwicklung Förderung der Koordinationsfähigkeit des freien Preisbildungsmechanismus
Dämpfung der konjunkturellen Schwankungen von Wachstum und Beschäftigung Der Angemessenheit: Notwendigkeit eines ausreichenden Wachstums für die Erreichung eines hohen Beschäftigungsgrades in der Zukunft
2.4 Magisches Sechseck
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ausgeglichenen Zahlungsbilanz Vermeidung eines dauerhaften NettoAbflusses inländischer Ressourcen ins Ausland, Vermeidung einer dauerhaft ansteigenden Nettoverschuldung des Inlands gegenüber dem Ausland
Vermögensverteilung: Die Schere zwischen Arm und Reich sollte nicht zu groß sein. Arm ist erst jemand, der unter 60% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung erhält. Im Gegensatz dazu, gilt der als Reich, der mehr oder genau das Einkommen bekommt. Umweltschutz: Ein Ziel des Staats ist es die Ressourcen für die nächsten Generationen zu bewahren. Das bedeutet dass wir auf den Verbrauch von kostbaren Rohstoffen vermeiden sollen oder nicht verschwenderisch mit ihnen umgehen sollen. Mögliche Beziehungen zwischen Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung: Reales Wirtschaftswachstum bedeutet, dass die Produktion steigt. Die steigende Produktion bewirkt ein höheres Volkseinkommen, das eine wachsende Konsumgüternachfrage nach sich zieht. Bei zunehmender Kapazitätsauslastung steigt schließlich auch die Investitionsgüternachfrage. Der Expansionsprozess führt zu einer höheren Beschäftigung. Die Arbeitslosenquote sinkt. Die Ziele scheinen sich zu ergänzen. Allerdings lässt sich eine höhere Produktion nicht nur über Erweiterunsinvestitionen bewerkstelligen. Wie sich diese Investitionen auf den Arbeitsmarkt auswirken, hängt davon ab, ob der Freisetzungseffekt durch Wegrationalisieren von Arbeitskräften oder der Beschäftigungseffekt, der bei der Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Wartung der Investitionsgüter auftritt, überwiegt. Geht das Wirtschaftswachstum mit einer stagnierenden oder sogar steigenden Arbeitslosenquote einher, spricht man von joblessgrowth.
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Gesetzliche Verankerung
Zwar schreibt das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland keine bestimmte Wirtschaftsordnung vor, aber aus vielen Artikeln ergibt sich, welche wirtschaftlichen Grundfreiheiten den Bürgern unseres Staates gewährt werden: Allgemeine (wirtschaftliche) Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG) ‚Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. ‘5
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http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes schließt die Handlungs- und Vertragsfreiheit ein. Damit ist auch die Garantie verbunden, dass die unternehmerische Entscheidungsfreiheit Vorrang vor staatlichen Lenkungsmaßnahmen hat. Einschränkungen dieses Grundrechts sind nur möglich, wenn gegen die Rechte anderer, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird. Im diesem Artikel ist also auch das Recht des Staates begründet, gegen wettbewerbswidrige Ausnutzung der Freiheitsrechte (z.B. Kartellabsprachen) vorzugehen und sittenwidrige Verträge zu unterbinden. Gleichheitsgrundsatz (Willkürverbot) (Art.3 Abs. 1 GG) ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ‘6 Im Hinblick auf diesen Artikel ist der Staat im wirtschaftlichen Bereich verpflichtet, alle Maßnahmen so zu gestalten, dass einzelne Wirtschaftssubjekte weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Dies schließt aber nicht aus, dass sachlich gebotene Differenzierungen vorgenommen werden (Bsp. so zahlt ein Bürger mit hohem Einkommen relativ mehr Steuer als ein Geringverdienender). Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art.9 GG) ‚(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. ‘ 7 Für jedermann und für alle Berufe wird das Recht gewährt, zur Wahrung und Förderung der Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Aufgrund dieses Rechts dürfen also (Wirtschafts-) Vereine, Gewerkschaften und Unternehmensverbände gebildet werden. Die Aufgabe der Tarifpartner ist es, in freier Absprache Löhne und Arbeitsbedingungen festzulegen, ohne dass der Staat eingreift. Freizügigkeit (Art.11 GG) ‚(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.‘8
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http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html 8 http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html 7
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Jeder Bürger hat das Recht, seinen Aufenthalt innerhalb des Bundesgebietes und seinen Wohnsitz frei zu wählen. Dazu gehört auch das Recht zur Gründung einer Firma. Gesetzliche Einschränkungen können gemacht werden, wenn keine ausreichende Lebensgrundlage vorhanden ist und der Allgemeinheit dadurch besondere Lasten entstehen würden. Berufs- und Gewerbefreiheit (Art.12 GG) ‚ (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. ‘9 Alle Deutschen haben das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Dem steht nicht entgegen, dass der Staat Ausbildungsverordnungen für anerkannte Berufe erlässt und die Zulassung zu bestimmten Berufen (z.B. Apotheker) mit Auflagen versieht. Eigentum, Sozialbindung und Enteignung (Art. 14 GG) ‚ 1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. ‘10 Der Staat sichert das Privateigentum und das Erbrecht zu. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit möglich und nur gegen eine angemessene Entschädigung. Das Eigentum aber auch der Sozialbindung unterliegt, hat der Staat z.B. das Recht, bauch-, Raumordnungs- und Naturschutzvorschriften zu erlassen, die zwangsläufig in das Eigentumsrecht einzelner Bürger eingreifen. Aufgrund dieses Artikels findet auch das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer dort seine Grenzen, wo die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer unzulässig eingeschränkt würde. Sozialisierung (Art.15 GG) ‚Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend. ‘11 Erstaunlicherweise sieht das Grundgesetz auch die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft vor. Von diesem Verfassungsrecht ist in der Bundesrepublik allerdings nie Gebrauch gemacht worden. Dieser Artikel ist historisch begründet, da nach den schlimmen Erfahrungen mit dem Dritten Reich die Möglichkeiten zur Sozialisierung offen gehalten werden
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http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html 11 http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html 10
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sollten. In der Bundesrepublik ist man eher den umgekehrten Weg der Privatisierung von Gemeineigentum gegangen. Im Rahmen dieser Verfassungsrechte ist der Staat frei, die Wirtschaftsordnung zu gestalten. Alle Gesetze und staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftsleben müssen sich an diese Rechtsnormen halten und können gegebenenfalls von ordentlichen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Andererseits ist dem Gesetzgeber und der Regierung die Freiheit gelassen, eine den jeweiligen Erfordernissen angemessene Wirtschaftspolitik zu betreiben. Auch alle Maßnahmen der Globalsteuerung (Konjunktur-, Finanzpolitik etc.) zur Erzielung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sind verfassungskonform, da sie sich im Wesentlichen auf die öffentlichen Haushalte beziehen. Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz ‚Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. ‘12 Dieses Sozialstaatprinzip erfordert die Ausgestaltung eines sozialen Sicherungssystems, das jedem eine ausreichende Lebensgrundlage und Hilfe in Notlagen (Bsp. Arbeitslosigkeit) gewährt. Das soziale Netz der Sozialversicherungen ist Teil dieses Sicherungssystems.
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http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
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Weitere Wirtschaftsordnungen
Der Nationalökonom Adam Smith (1723-1790) ist der Mann, der hinter der freien Marktwirtschaft steht. Bei dieser Wirtschaftsordnung geht es um die Produktion und gleichzeitig um die Verteilung, welche über den Markt abgestimmt werden. Durch das Angebot und die Nachfrage wird der Preis reguliert. Des Weiteren gibt es eine Gewerbefreiheit, d.h. jeder kann jedes Gewerbe eröffnen, sowie die Vertragsfreiheit, die besagt, dass jeder Verträge aller Art abschließen kann und das führt dazu, dass der Staat auf jegliche Eingriffe in die Wirtschaft verzichtet. Das Ziel dieser Wirtschaftsordnung ist der maximale Gewinn. Ein weiteres Modell ist die Zentralverwaltungswirtschaft, auch Planwirtschaft genannt. Sie ist ein Gegenmodell zu der freien Marktwirtschaft. Bei diesem Modell gibt es eine zentrale Planung und sowohl die Kontrolle als auch die Lenkung des gesamten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen (Kultur, Bildung…) findet statt. Im Gegenteil, als bei der freien Marktwirtschaft, ist das Privateigentum aufgehoben, das bedeutet dass die Geldversorgung durch den Staat erfolgt. Die Produkte werden zentral verteilt und außerdem wird alles zentral festgelegt, wie z.B. die Preise. Das Ziel dieses Modells ist, dass der Plan in Erfüllung geht. Des Weiteren ist die Wirtschaft sehr eng mit der Politik verknüpft.
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Geschichtlicher Hintergrund Mit der Währungsreform 1948 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die soziale Marktwirtschaft eingeführt. Die Idee von der sozialen Marktwirtschaft ist wesentlich von der Freiburger Schule (siehe Glossar) entwickelt worden. Ihre bekanntesten Vertreter sind Walter Eucken, Armin MülllerArmack, Franz Böhm, Wilhelm Röpke und Ludwig Erhard. Tatsächlich war diese Konzeption sehr erfolgreich und trug entscheidend zum deutschen ‚Wirtschaftswunder‘ nach dem zweiten Weltkrieg bei.
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Pro und Contra Argumente
Vorteile ‚sozial‘ = soziale Gerechtigkeit und Sicherheit Stabilitätsgesetz politische Stabilität Angebot und Nachfrage führt zu: - Größere Kaufkraft - Engagierte Mitarbeiter - Besserer Lebensstandard - Mehr Ausbildungsplätze Bessere Qualität - Es wird mehr Ware produziert
Nachteile
-
Hohe Löhne Mitarbeiter zu teuer Die Arbeitszeiten sind kurz
6.1 Probleme Nach dem zweiten Weltkrieg war die soziale Marktwirtschaft ein sehr großer Fortschritt in der Wirtschaft. Jedoch jetzt ist dieses Konzept zu teuer. Viele Firmenbesitzer wandern in das Ausland, da sie dort Arbeiter finden, die für einen geringen Lohn arbeiten, als seine jetzigen. Aufgrund der Tatsache, dass die Ware in ärmeren Ländern produziert wird, nimmt die Qualität der Ware ab. Dadurch steigt die Arbeitslosigkeit.
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Quellen
(1) Abb. Deckblatt: http://www.dw.de/image/0,,4280164_4,00.jpg (2) Abb. Magisches Viereck: http://www.makroo.de/Einleitung/gifs/Magisches_Viereck.gif (3) Abb. Magisches Sechseck: http://www.it-vampir.de/wp-content/uploads/2011/04/magisches-sechseck.jpg (4) http://www.iwk-svk-dresden.de/Demo/BwLex/html/M/Marktwirtschaft-soziale.htm (5) http://geschichte-wissen.de/zeitgeschichte/60-die-brd/122-die-sozialemarktwirtschaft.html (6) www.beltinger.de/vwl_barv/vwr_foli/r1-3-wirtschaftssysteme.ppt (7) http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Marktwirtschaft (8) http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18224/soziale-marktwirtschaft (9) http://www.schreiben10.com/referate/Wirtschaft/4/Projekt-Wirtschaft-DIE-SOZIALE-
MARKTWIRTSCHAFT-reon.php (10)
Heft Klasse 10
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Glossar
Wirtschaftsordnung: Gesamtheit der Rahmenbedingungen, innerhalb deren sich der Wirtschaftsprozess vollzieht; im Wirtschaftsprozess wirken Unternehmen, Staat und private Haushalte arbeitsteilig zusammen Freiburger Schule: ‚Als Freiburger Schule wird die Forschungs- und Lehrgemeinschaft von Ökonomen und Juristen bezeichnet, die sich an der Universität in Freiburg zusammenfand. ‘ 13
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http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/freiburger-schule.html
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Erklärung Ich habe diese Arbeit selbstständig angefertigt und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet. Stellen, die ich aus Texten wörtlich anderer wörtlich übernommen habe, sind durch Anführungskennzeichen gekennzeichnet. Sinngemäß wiedergegebene Textauszüge sind durch die Angabe der Quelle über eine Fußnote markiert.
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Ort; Datum
Unterschrift
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Anhang – Handout
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